Alles Rund um die Photovoltaik-Pflicht im Überblick:
Im Koalitionsvertrag von FDP, SPD und den Grünen wurde festgehalten: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“
Aktuell gibt es noch keinen bundeseinheitlichen Verordnungen und die Regelungen zur Photovoltaik-Pflicht obliegen den Bundesländern bzw. den Kommunen. In Baden-Württemberg beispielsweise wird bereits in 2022 die Solardachpflicht für Neubauten eingeführt – ab 1. Januar für gewerbliche Bauten und größere Parkplätze, ab 1. Mai für Wohn-Neubauten.
Ab 2023 kommt die Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung hinzu. Auch andere Bundesländer arbeiten an vergleichbaren Lösungen, um das mittelfristige Ausbauziel von 200 GW (GigaWatt) bis 2030 zu erreichen.
Gerade für Unternehmen lohnt sich die zusätzliche Investition in eine Photovoltaikanlage. Die mit der Installation verbundenen Ausgaben werden durch die Senkung der Stromkosten und die Einspeisevergütung nicht nur amortisiert, langfristig lässt sich mit selbst erzeugtem Solarstrom jede Menge bares Geld sparen – bis zu Hunderttausende Euro! Nicht zu vergessen ist außerdem, dass gerade stromintensive Unternehmen ihre CO₂-Emissionen deutlich reduzieren und somit einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft leisten können.
Weitere Informationen zum Bundesklima-Schutzgesetz und der damit verbundenen Photovoltaik-Pflicht finden Sie hier
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-deutsche-klimaschutzpolitik.html